Besuch von Veranstaltungen im Kontext der Landtagswahl auch nach 20 Uhr zulässig
Der Besuch von Veranstaltungen zur Vorbereitung der Landtagswahl und insbesondere zur Aufstellung von Kandidaten und zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften ist gemäß der aktuellen Corona Schutzverordnung ausdrücklich zulässig. Es gibt hierfür auch keine zeitliche Beschränkung, weil der Besuch der Veranstaltung einen…