Empfehlungen des Ministeriums für Soziales und Integration, des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration und der Landeswahlleiterin zu Infektionsschutzmaßnahmen bei der Durchführung von Aufstellungsversammlungen für die Landtagswahl
Für die Organisation und Durchführung ihrer Mitglieder- oder Vertreterversammlungen zur Aufstellung von Bewerbern bzw. Ersatzbewerbern für die Landtagswahl 2021 sind die Parteien verantwortlich. Dazu zählt auch die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie sollten deshalb folgende Hinweise und Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen bei der Durchführung von Aufstellungsversammlungen berücksichtigt werden. Die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Aufstellungsversammlungen und der Bewerberwahlen ist auch bei Einhalten von Infektionsschutzmaßnahmen zu gewährleisten.
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