Am 14.11. wir in Sachsen-Anhalt der erste (außerordentliche) Bundesparteitag durchgeführt. Vor dem Hintergrund des erneuten Einschränkungen aus den Corona-Verordnungen sind Ergänzungen notwendig, um zukünftig Parteitage ohne Anwesenheitspflicht durchführen zu können. Zukünftig soll der Parteivorstand beschließen können, einen virtuellen Bundesparteitag durchzuführen. Bei einem virtuellen Bundesparteitag können Wahlen und Abstimmungen auf elektronischem Wege durchgeführt werden, sofern die Einhaltung der satzungs‐ und wahlrechtlichen Voraussetzungen sichergestellt ist. Der Parteivorstand kann beschließen, dass Wahlen und Abstimmungen vor der Durchführung einer Mitgliederversammlung schriftlich durchgeführt werden.
Bei der Gelegenheit erfolgt noch eine Konkretisierung der Schreibweise des Namens und der Kurzbezeichnung. Ferner eine Detaillierung der Gliederung der Partei nach den geltenden Bundes‐ und Ländergesetzen sowie den Satzungen der Landesverbände in a) Landesverbände, b) Bezirksverbände, c) Kreisverbände und d) Ortsverbände.
Die gebietliche Gliederung sollte soweit ausgebaut sein, dass den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist.
Die Mitglieder haben eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Änderungswünsche rechtzeitig mit Ihrer Einladung bekommen.
Bei der Gelegenheit dieses Treffens werden für den anschliessenden 15.11. noch Workshops angeboten.