Am 29.9. trafen wir uns mit einer sehr aktiven Gruppe im Rems-Murr Kreis. Eigentlich wollten wir mit der Gründung unseres ersten Kreisverbands beginnen.
Weil wir uns angeblich nicht an die Corona-Regeln gehalten haben, hat uns der Wirt mit Hilfe der Polizei des Lokals verwiesen. Der Wirt stellte die Bewirtung ein und rief die Polizei. Auf deren Aufforderung hin verließen wir das Lokal. Die Polizei war mit mehreren Fahrzeugen im Einsatz.
Die behauptete Verletzung der Corona-Schutzverordnung gab es zu keinem Zeitpunkt. Die Teilnehmer hielten sich im öffentlichen Bereich an das Gebot zum Tragen der MNB. Darüber hinaus zeigten diejenigen, die mit einem Attest vom Tragen des MNB befreit sind, bereitwillig ihr Attest. Und dies obwohl die Aufforderung des Personals dazu bekanntermaßen eine Verletzung des Patienten- und Datenschutzgesetzes darstellt und rechtlich nicht gedeckt ist. Sämtliche Teilnehmer verhielten sich im Sinne einer ruhigen Veranstaltung also konform.
Angemerkt sei noch, dass laut der damals gültigen Verordnung (VO) „eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nicht besteht für Personen, denen das Tragen einer MNB aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.“ Ferner wurde die vom Wirt vorgegebene Anzahl von Sitzplätzen im Raum unterschritten und schon aus natürlichen Gründen regelmäßig gelüftet. Im Übrigen finden die Absätze zur Beschränkung der Personenzahl keine Anwendung. „… insbesondere auf Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung…“ gemäß VO. Vielleicht ist nicht jedem Leser bekannt, dass Versammlungen von Parteien unter einem besonderen Schutz des Grundgesetztes stehen.
Die behauptete Verweigerung, ein Kontaktformular auszufüllen, ist schlicht unwahr. Von Seiten der Bedienung wurde extra darauf hingewiesen, dass es ausreiche, diese zum Ende der Veranstaltung vorzulegen. Nebenbei bemerkt wird bei Treffen der Partei natürlich immer eine Teilnehmerliste geführt.
Festzuhalten bleibt, dass zu keinem Zeitpunkt von Seiten des Wirtes oder seiner Mitarbeiter das Verhalten der Gruppe bemängelt worden ist und insbesondere erging zu keinem Zeitpunkt eine Aufforderung an die Gruppe, zur Ergreifung von Maßnahmen oder zum Verlassen des Gebäudes.
Der Wirt hat sich erstmals der Gruppe gegenüber geäußert im Beisein des Ortsbürgermeisters (!) und einem Einsatzleiter der Polizei in Begleitung von etwa 20 (!) Einsatzkräften. Durch den Einsatzleiter wurde zum Erstaunen der Gruppe ein Saalverweis ohne Nennung von konkreten Gründen unter Hinweis auf das vom Wirt reklamierte Hausrecht ausgesprochen. Ferner wurde gefordert, dass sich alle Teilnehmer zusätzlich zu der üblichen Personenfeststellung einer Taschenkontrolle unterziehen müssten. Auf Anordnung des Einsatzleiters mussten die Teilnehmer den Saal einzeln verlassen. Jeder Teilnehmer wurde aufgefordert sich vor eine Wand zu stellen, um von jedem einzeln Portraits anzufertigen. Auf Intervention durch den Landesvorsitzenden der Partei verzichtete der Einsatzleiter auf die zuerst angeordnete Taschenkontrolle.
Besonders befremdlich war für die Gruppe der massive Einsatz von Polizeikräften. Rein rechnerisch hatte jeder Teilnehmer seinen persönlichen Vertreter der Ordnungsmacht an seiner Seite. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es ich um eine absolut friedfertige Veranstaltung von normalen Bürgern im mittleren Alter handelte, entstand der Eindruck, dass hier Menschen eingeschüchtert werden sollten, die sich politisch engagieren wollen. Leider verschwand auch der anwesende Bürgermeister, bevor ein Gespräch möglich war.
Trotz telefonisch dazu gerufener Anwälte ließ sich der Einsatzleiter von seinem Vorhaben zur Räumung des Saals nicht abbringen, so dass die Veranstaltung aufgelöst wurde. Aktuell wird geprüft, ob und in welcher Form die Gruppe gegen den Wirt und die ungerechtfertigten Maßnahmen vorgeht.
Die Gründung wird natürlich trotzdem fristgereicht erfolgen.