dieBasis KV Tübingen gegen 3G-Regeln an der Universität

Der dieBasis Kreisverband Tübingen wendet sich in einem offenen Brief an den Rektor der Eberhard-Karls-Universität:

Sehr geehrter Herr Professor Engler

der Kreisverband Tübingen der Basisdemokratischen Partei Deutschland spricht sich hiermit entschieden gegen eine 3G-Regel an der Universität Tübingen aus und fordert die Universität auf, die Diskriminierung ungeimpfter Studierender zu unterlassen.

Es ist mit dem Prinzip der Menschenwürde nicht vereinbar, ungeimpften Studierenden das Rechtauf Bildung durch eine an die Corona-Impfung geknüpfte Zugangsbeschränkung zu erschweren oder gar zu verweigern. Die finanziellen sowie organisatorischen Hürden durch die Auferlegung einer Pflicht zum tagesaktuellen Antigen-Schnelltest für Lehrveranstaltungen sind den Studierenden nicht zumutbar. Schüler müssen sich schließlich auch nicht täglich aufs Neue testen und bekommen die Tests kostenlos gestellt.

Mit dem Einführen einer PCR-Test-Pflicht als Zutrittsvoraussetzung für die Bibliothek werden die Lernräume für ungeimpfte Studierende praktisch abgeschafft. Wer nicht über die finanziellen Mittel für tägliche Testungen verfügt, steht vor der Wahl, sich entgegen seiner persönlichen Entscheidung impfen zu lassen oder aber sein Studium abbrechen zu müssen. Dieser Umstand ist einer indirekten Impfpflicht gleichzusetzen und somit aufs Schärfste zu kritisieren.

Gleichzeitig trägt die PCR-Test-Pflicht im Hochschulsport zusätzlich zum Ausschluss aus dem Sozialleben der Studierenden bei. Insbesondere die 2G-Regel für Skikurse des Hochschulsports ist aus medizinischer und juristischer Sicht nicht zu rechtfertigen und stellteine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dar.

Darüber hinaus stellt Professor Dr.Dietrich Murswiek in einem Rechtsgutachten fest, dass die Ungleichbehandlung ungeimpfter Personen und insbesondere die Auferlegung einer kostspieligen Testpflicht auf Ungeimpfte mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist und eine Verletzung ihrer Grundrechte darstellt. Laut Beschluss des Europarats (Resolution 2361/2021) darf „niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt [werden], sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“.

Als Studentinnen der Universität Tübingen und im Namen der Basisdemokratischen Partei Deutschland fordern wir die Universität auf, zum Grundgesetz zurückzukehren und das Rechtauf Bildung vom Impfstatus unabhängig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Justyna Tarasewicz, Vorsitzende
Anna Saiger, Beisitzerin

Basisdemokratische Partei Deutschland

Vorstand Kreisverband Tübingen

Der offene Brief kann hier heruntergeladen werden!