Landtagswahl und Aufstellungsversammlungen

dieBasis lädt in den nächsten Tagen zu weiteren Aufstellungsversammlungen zur Wahl der Kandidaten für die Landtagswahl ein.

Für eine Aufstellungsversammlung sind mindestens 3 Mitglieder eines Wahlkreises erforderlich. Diese wählen dann den Kandidaten (Bewerber) des Wahlkreises. Dabei könnte der Kandidat sogar von außerhalb des Wahlkreises kommen. Ein Kreisverband ist dafür nicht zwingend erforderlich. Daher richten wir aktuell unseren Fokus auf die Aufstellungsversammlungen. Natürlich unterstützen wir Euch auch bei der Gründung der Kreisverbände.

Insgesamt werden in 70 Wahlkreisen Kandidaten und Ersatzkandidaten zu wählen sein. Natürlich werden alle Wahlkreise besetzt werden, denn dies ist eine wichtige Voraussetzung für ein möglichst gutes Abschneiden bei der Wahl. Außerdem wollen wir ja das ganze Land basisdemokratisch im Landtag vertreten. Es ist also doppelt wichtig, dass alle Wahlkreise besetzt sind.

Aufstellungsversammlungen zur Wahl der Bewerber für die Landtagswahl sind vom Ansammlungs- und Veranstaltungsverbot ausgenommen. Es gibt lediglich Hygiene-Empfehlungen. Siehe dazu auch gesonderte Info bei den Downloads.

Bei Fragen zu den Aufstellungsversammlungen könnt ihr euch an an unser Team wenden. Wird sind darüber hinaus für jede Hilfe bei der Organisation und der Durchführung dankbar.

Unter folgender Adresse kann man seinen Wahlkreis raussuchen:
link zur Karte Wahlkreise

Nach der Aufstellungsversammlung ist die nächste Herausforderung das Gewinnen der Unterstützungsunterschriften. Hier hat der Gesetzgeber aktuell die notwendige Anzahl von 150 auf 75 reduziert.

Der gesamte Prozess der Durchführung der Aufstellungsversammlung wird unterstützt durch ein erfahrenes Team mit Mitgliedern, die das schon selber gemacht haben. Wer also Interesse daran hat, uns mit der Durchführung der Aufstellungsversammlung zu unterstützen und/oder sich vielleicht auch als Kandidat aufstellen zu lassen, möge sich bitte beim Team melden. Das Team ist zu erreichen unter der mail